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Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
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- 03661 47 66 975
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Archive manager
Frau Grigonyte-Reinhardt
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Endarchiv 500 lfm / Verwaltungsarchiv 1000 lfm
Inventory
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1803 - bis heute, überwiegend ab 1952
Runtime
Archive history
Die Errichtung der Kreisarchive Greiz und Gera (-Land) gehen wie die anderen in Thüringen existierenden Kreisarchive auf die Zentralisierung und die Verstaatlichung des Archivwesens in der DDR und die damit verbundene Gesetzgebung zurück. Die „Anordnung zur Errichtung von Stadt- und Kreisarchiven“ vom 26. Februar 1951 verpflichtete die Landkreise zur Errichtung von Archiven.
Die Zuständigkeit der Kreisarchive hat sich auf das aus der eigenen Verwaltung erwachsene Archivgut und auf die Archivierung für Gemeinden ohne eigenes Archiv erstreckt.
Weiterhin sollten die Kreisarchive Verwaltungsarchive (Zwischenarchive) aufbauen.
1952 wurde eine neue Kreisstruktur in die Bezirksgrenzen eingepasst, wodurch auch der Bezirk Gera und der neue Landkreis Zeulenroda entstanden. In dem neu gebildetem Kreis Zeulenroda wurde ein Kreisarchiv eingerichtet.
In den 1950er Jahren wurden die Gemeindebestände bis zum Jahr 1945 flächendeckend in die Kreisarchive übernommen. Spätere Übernahmeaktionen von Schriftgut der Gemeinden über das Jahr 1945 hinaus gab es nur sehr vereinzelt.
Im Jahre 1965 wurden die Zuständigkeiten der Kreisarchive neu geregelt. Danach waren die Kreisarchive für die Überlieferung der Räte der Kreise ab 1952 und der ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen sowie für die Gemeindearchive zuständig.
Die Überlieferung der Kreisverwaltungen Greiz und Gera vor 1952 (Thüringisches Kreisamt Greiz, 1855-1945; Thüringisches Kreisamt Gera, 1827-1945; Kreisrat des Landkreises Greiz, 1945-1952; Kreisrat des Landkreises Gera, 1945-1952) gingen an das heutige Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Greiz.
1976 erweiterte sich die Zuständigkeit der Kreisarchive auf das Archivgut von Genossenschaften sowie auf die kreisangehörigen Städte ohne bestätigtes Endarchiv.
Das Kreisarchiv Zeulenroda wurde mit Beschluss Nr. 177-27/77 des Rates des Kreises Zeulenroda mit dem Archiv der Stadt Zeulenroda zum 1. Januar 1978 zum „Kreisarchiv des Kreises Zeulenroda“ in den Räumen des heutigen Stadtarchivs Zeulenroda-Triebes vereinigt. Das Kreisarchiv Zeulenroda existierte bis zur neuen Gesetzgebung durch das Thüringer Archivgesetz vom 23. April 1992. Die Archivbestände des Kreistages / Rates des Kreises Zeulenroda und der kreisangehörigen Gemeinden wurden erst im Jahre 1995 an das Verwaltungsarchiv Zeulenroda des Landratsamtes Greiz übergeben und als Registraturgut eingeordnet.
Nach 1990 konstituierten sich die Landkreise auf der Grundlage der Kommunalgesetzgebung neu.
Die Kreisarchive Greiz, Gera und Zeulenroda existierten fort bis zur Gebietsreform 1994 und wurden auch danach bis 1997 an den drei Standorten als Kreisarchiv Greiz weitergeführt. Wobei für den Standort Zeulenroda nur noch ein Verwaltungsarchiv existierte.
In den 1990er Jahren wurden weder die Kreismeldekarteien der ehemaligen Volkspolizeimeldestellen noch die Bauakten der Staatlichen Bauaufsicht bei den Räten der Kreise in den Kreisarchiven archiviert. Die Landratsämter haben entschieden, die Unterlagen an die Städte- und Gemeindeverwaltungen abzugeben.
1998 wurde das Kreisarchiv Greiz mit Sitz in Zeulenroda neu aufgestellt und die Standorte Greiz und Gera aufgelöst. Bei der Übernahme der Bestände gab es in keinem der Archive einen originären Endarchivbestand. Die Verwaltungsarchive hatten einen Bearbeitungsstau zurück bis 1990, letzte Bewertungsentscheidungen durch den Rat des Bezirkes. Des Weiteren gab es in den Kreisarchiven Greiz und Gera sehr große Ordnungsprobleme. Die Vorgaben zur Archivierung von Archivgut der Wertkategorie I in den Nomenklaturen (1988) der Kreisarchive wurden nicht eingehalten.
Im Kreisarchiv Greiz wurde neben den bestehenden Verwaltungsarchiven ab 1998 die Zentralregistratur Greiz als Zwischenarchiv eingerichtet.
Auf Grund der Rechtslage durch das Thüringer Archivgesetz vom 23. April 1992 zur weiteren Aufbewahrung der Gemeindearchive, worin in § 4 bestimmt wird, dass Kommunen ihr Archivgut in eigener Verantwortung archivieren, haben sich nach Rückfrage im Jahre 2004 die Städte und Gemeinden des Kreises Greiz fast vollständig entschlossen eigenverantwortlich zu archivieren.
Gemäß der Archivsatzung für das Kreisarchiv Greiz von 2009 ist das Kreisarchivs zuständig für die Verwahrung archivwürdiger Unterlagen aus der Kreisverwaltung des Landkreises Greiz sowie den Eigenbetrieben und nachgeordneten Einrichtungen.
Die archivreifen Personenstandsregister der Standesämter des Kreises Greiz sind in den zuständigen Stadtarchiven archiviert. Im Kreisarchiv Greiz sind nur die noch vorhandenen Sterbezweitbücher (überwiegend 1933-1945) als Archivbestand vorhanden.
Im Jahre 2016 wurde das Verwaltungsgebäude in Zeulenroda aufgegeben und das Kreisarchiv wurde nach Greiz in die Wiesenstraße 3 umgezogen.