Gebührenordnung
Auszug aus der Verwaltungskostensatzung für das Stadtarchiv der Stadt Meuselwitz vom 15.11.2001:
... § 3 Gebührenbefreiung
(1) Gebühren werden nicht erhoben bei Benutzung von Archivgut ...
b) zu wissenschaftlichen oder Unterrichtszwecken oder zu Zwecken
der Erforschung der Landes- und Heimatgeschichte ...
(2) Die Benutzung von Archivgut ... im Lesesaal oder anderen
geeigneten Diensträumen ist kostenlos.
(3) Die Beratung der Archivbenutzer im Lesesaal durch die Mitarbeiter
des Archivs ist gebührenfrei.