Gebührenordnung
Verwaltungskosten werden lt. Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) mit ihrer Anlage, dem Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis, in der jeweils gültigen Fassung erhoben.